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AGBs
Ferienhaus-Rheinau /Monteurzimmer Rheinau Alexander und Anke Thäter Dorfstrasse 123 77866 Rheinau-Helmlingen Tel:07227/3237 Fax: 07227/991924 ferienhaus-rheinau@t-online.de www.ferienhaus-rheinau.de monteurzimmer-rheinau@t-online.de www.monteurzimmer-rheinau.de Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Beherbergungsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist folgendeUnterkunft
Ferienhaus-Rheinau Dorfstrasse 123 77866_Rheinau-Helmlingen Die Unterkunft ist folgendermaßenausgestattet: 3 Einzel-Zimmer möbliert mit je 1 Bad mit WC Dusche, Waschbecken, Gemeinschaftsküche + Essecke und Balkon
2 Vertragsdauer
Die Parteien sind sich darüber einigund machen zum Vertragsinhalt, dass die Wohnung nur zum vorübergehendenGebrauch überlassen wird. Die Gründe bestehen in den besonderen Umständen desNutzers, nämlich, der Nutzung der Wohnung als Ferienunterkunft
Einer Verlängerung desÜberlassungsverhältnisses durch fortgesetzten Gebrauch des Nutzers gem. § 545BGB wird bereits jetzt widersprochen.
Es werden folgende Schlüsselausgehändigt: 1 Haustürschlüssel Die Schlüssel werden zu Beginn des Mietverhältnissesausgehändigt. Bitte rufen Sie uns unter der oben angegebenen Telefonnummer an,wenn Sie eine Verspätung absehen können, es ist in Ihrem eigenen Interesse.
3 Kosten/Zahlung
Das aktuelle tägliche Entgelt für dieWohnung inkl. der jeweils geltenden MwSt. ist aus unserer Homepage einzusehen.Die Kosten einer Endreinigung ebenso. Es ist eine Kaution in Höhe von 25% des vereinbarten Gesamtnutzungsentgeltes zu leisten. Über die Kaution wird innerhalb von zwei Wochen nach Abreise abgerechnet. Der Gesamtbetrag ist auf das folgendes Konto zu zahlen:
Inhaber:Alexander Thäter Kontonummer: xxxxxx BLZ: xxxxxxx Kreditinstitut: xxxxx
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Geldes beim Überlasser bzw. dem oben genannten Konto an.
4 Fälligkeit
Es ist eine Anzahlung in Höhe von 25 %der jeweiligen Gesamtmiete zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und die Gesamtsumme ist zum Zeitpunkt des Einzuges fällig. Eine Überlassung der Unterkunft erfolgt nicht, wenn die Anzahlung und die Kaution nicht vollständig geleistet wurde. Punkt 5 wird bleibt hiervon unberührt.
5 Stornierung/ Rücktritt
Der Vertrag kann bis vier Wochen vorder Anreise kostenlos storniert werden. Bis eine Woche vor Anreise entstehen Stornokosten in Höhe von 25 % des vereinbarten Preises. Bei Nichtanreise entstehen Stornokosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises. Ansonsten führt eine Verhinderung des Nutzers nicht zu einer Entgeltreduzierung, sofern nicht dem Überlasser nachgewiesen werden kann, dass ihm Aufwendungen erspart wurden oder er anderweitig die Unterkunft überlassen konnte.
6 Pflichten Nutzer Der Nutzer verpflichtet sich, die Unterkunft pfleglich zu behandeln. Es ist insbesondere untersagt Möbel um zustellen, Nägel einzuschlagen und weitere Gäste mit zu bringen. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, so ist kein Minderungsgrund gegeben. Der Nutzer verpflichtet sich, im Haus mit den übrigen Nutzern im Sinne einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft zusammen zu leben und zu diesem Zweck entsprechende Rücksicht zu üben. Es ist in jedemFall darauf zu achten, dass alle anderen Mitbewohner des Hauses nicht durchübermäßige Lärmbelästigung etc. gestört werden.
Das Mitbringen von Haustieren jeglicher Art ist nur nach Absprache möglich. Der Nutzer hat dem Überlasser und den von ihm autorisierten Personen den Zutritt nach Aufforderung zum Zwecke der Ablesung von Erfassungsgeräten, für notwendige Reparaturen und ähnliches zu gestatten. Der Nutzer hat die Wohnung nach Beendigung des Aufenthalts besenrein zu übergeben
7 Schadensersatz Schäden in der Unterkunft hat der Nutzer unverzüglich dem Überlasser anzuzeigen. Führt der Nutzer selbst Instandsetzungen durch, ohne vorher vom Überlasser Abhilfe innerhalb angemessener Frist verlangt zu haben. erhält er keinen Ersatz seiner Aufwendungen. Dies gilt nicht. falls sofortiges Handeln des Nutzers erforderlich und der Überlassernicht erreichbar ist. Für durch eine nicht rechtzeitige Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Nutzer.
9 Haftung Die Haftung des Überlassers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Ansprüche für Schäden die der Nutzer erleidet, oder für Schäden. die an vom Nutzer eingebrachten Gegenständenentstehen, insbesondere auch solche aus schuldhafter Vertragsverletzung, fahrlässig begangener unerlaubter Handlung und für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
Der Nutzer haftet für Schäden, die durch ihn, seine Familienangehörigen, Besucher, Haushaltsangehörige, durch von ihm beauftragte Handwerker und Lieferanten schuldhaft verursacht werden. Dem Nutzer obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nichtvorgelegen hat. Die Haftung des Nutzers tritt nicht ein, wenn die Schadensursache nicht in seinem Gefahrenbereich gesetzt wurde.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Überlassers für bei Vertragsabschluss vorhandene Sachmängel (Garantiehaftung)wird ausgeschlossen. §536 a Abs. 1 BGB findet insoweit keine Anwendung.
Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung, Fahrstuhl usw. haftet der Überlasser nicht, sofern ihm diesbezüglich kein Verschulden zur Last gelegt werden kann und der vertragsgemäße Gebrauch nur unerheblich dadurcheingeschränkt wird.
10 Salvatorische Klausel Sollte eine der Klauseln unwirksam sein, so soll anderen Stelle das hierfür geltende dispositive Gesetzesrecht treten.
Mit Anzahlung / Bezahlung/Einzug akzeptieren Sie die Geltung unserer AGB´s
Monterzimmer Rheinau
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